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Die Invalidenversicherung der Schweiz
Die Invalidenversicherung (IV) soll deine Existenz absichern für den Fall, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kannst, also einen wirtschaftlichen Schaden erleidest.
Sie greift also, wenn du während deiner Erwerbsfähigkeit zum Pflegefall werden solltest. Wir sprechen hier also von der Zeit vor deiner Rente. Es spielt dabei keine Rolle, ob du aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen erwerbsunfähig bist. Die Invalidenversicherung hat aber vor allem das Ziel, dich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei helfen sogenannte Eingliederungsmaßnahmen. Erst wenn diese nicht greifen oder nicht zumutbar sind und durch die Invalidenstelle ein Invaliditätsgrad bei dir festgestellt wird, erhältst du eine Invaliditätsrente. Auch wenn du diese Rente schon beziehst, können immer wieder Eingliederungsmaßnahmen für dich in Frage kommen. Dein Invaliditätsgrad (aus Deutschland kennst du vielleicht den Pflegegrad) kann sich im Laufe der Zeit auch verbessern oder verschlechtern. Ändert er sich um mehr als 5%, dann wird die Rente neu berechnet. Deine Rente kann daher angepasst werden.
Sie greift also, wenn du während deiner Erwerbsfähigkeit zum Pflegefall werden solltest. Wir sprechen hier also von der Zeit vor deiner Rente. Es spielt dabei keine Rolle, ob du aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen erwerbsunfähig bist. Die Invalidenversicherung hat aber vor allem das Ziel, dich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei helfen sogenannte Eingliederungsmaßnahmen. Erst wenn diese nicht greifen oder nicht zumutbar sind und durch die Invalidenstelle ein Invaliditätsgrad bei dir festgestellt wird, erhältst du eine Invaliditätsrente. Auch wenn du diese Rente schon beziehst, können immer wieder Eingliederungsmaßnahmen für dich in Frage kommen. Dein Invaliditätsgrad (aus Deutschland kennst du vielleicht den Pflegegrad) kann sich im Laufe der Zeit auch verbessern oder verschlechtern. Ändert er sich um mehr als 5%, dann wird die Rente neu berechnet. Deine Rente kann daher angepasst werden.
Einen Rentenanspruch hast du generell aber erst dann, wenn bei dir mindestens ein Invaliditätsgrad von 40% festgestellt wird und angenommen wird, dass sich das auf Dauer auch nicht ändert. Um diesen Invaliditätsgrad zu erhalten, musst du innerhalb eines Jahres im Schnitt mindestens zu 40% arbeitsunfähig sein. Nach diesem Jahr muss angenommen werden, dass du auch weiterhin zu mindestens 40% erwerbsunfähig bleiben wirst. Es vergeht also mindestens 1 Jahr bist du eine Rente erhalten kannst. Außerdem, wird die Rente auch erst nach 6 Monaten nach Antragstellung gewährt.
ACHTUNG:
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht dasselbe. Arbeitsunfähig bist du, wenn du deinem eigentlichen Beruf nicht mehr nachgehen kannst. Erwerbsunfähig bist du, wenn du auf dem gesamten in Frage kommenden Arbeitsmarkt nicht mehr einsatzfähig bist.
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Die Höhe deiner Invalidenrente
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Weitere Leistungen der AHV
Die AHV zahlt nicht nur Renten aus, sondern gibt auch allerlei Hilfestellungen um dir das Leben zu erleichtern oder deine Existenz abzusichern.
So sollen z.B. Eingliederungsmaßnahmen deinen Invaliditätsgrad senken oder die Invalidität gleich ganz verhindern. Eingliederungsmaßnahmen können z.B. Umschulungen, Ausbildungskurse, Anpassungen am Arbeitsplatz oder Berufsberatung sein. Aber auch Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte können dazu führen den Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden und so unterstützt die AHV im Zuge der Wiedereingliederung auch hier.
Reicht die Invalidenrente nicht aus um den Existenzbedarf zu decken, dann können sogenannte Ergänzungsleistungen beantragt werden. Das sind z.B. Pauschalbeträge für die Krankenversicherung oder die Erstattung von Krankheitskosten die durch die Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.
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Unterschiede zur deutschen Pflegeversicherung
Viele Grenzgänger:innen fragen sich, wie gut sie über die schweizerische Invalidenversicherung / Krankenversicherung abgesichert sind und ob sie eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen sollten. Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit rät jedem, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Das Ministerium weist selbst darauf hin, dass es sich bei der Pflegeversicherung nur um ein „Teilleistungssystem“ handelt - die Kosten der Pflege können also in der Regel nicht vollständig durch die Versicherung gedeckt werden.
Wie sieht es nun in der Schweiz aus? In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Allerdings sind einige der Leistungen der deutschen Pflegeversicherung bereits in der schweizerischen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Kosten die für dich im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen (z.B. Kosten für einen Pflegedienst), werden also teilweise von der Schweizer Krankenversicherung getragen.
Andere Teile aus der deutschen Pflegeversicherung sind in der schweizerischen Invalidenversicherung enthalten (z.B. die oben beschriebenen Zahlungen aufgrund eines bestimmten Invaliditätsgrades).
Wenn man also in der Schweiz gesetzlich krankenversichert und AHV-versichert ist, ist man auch im Pflege-/Invaliditätsfall einigermaßen abgesichert.
Wie sieht es nun in der Schweiz aus? In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Allerdings sind einige der Leistungen der deutschen Pflegeversicherung bereits in der schweizerischen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Kosten die für dich im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen (z.B. Kosten für einen Pflegedienst), werden also teilweise von der Schweizer Krankenversicherung getragen.
Andere Teile aus der deutschen Pflegeversicherung sind in der schweizerischen Invalidenversicherung enthalten (z.B. die oben beschriebenen Zahlungen aufgrund eines bestimmten Invaliditätsgrades).
Wenn man also in der Schweiz gesetzlich krankenversichert und AHV-versichert ist, ist man auch im Pflege-/Invaliditätsfall einigermaßen abgesichert.
Die folgenden Zusatzleistungen der AHV werden in der Regel nur an Personen ausbezahlt, die in der Schweiz wohnen. Sie kommen für dich als Grenzgänger:in also nicht in Frage: