Erziehungszeiten

Erziehungszeiten anrechnen lassen – so geht’s!

Das Wichtigste in Kürze

Erziehungszeiten kannst du dir anrechnen lassen. Das hat Einfluss auf deine Rentenhöhe. 

In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?

Die Erziehungszeit kannst du dir als Grenzgänger:in in Deutschland und der Schweiz anrechnen lassen.

Erziehungszeiten in Deutschland

Hier wird unterschieden zwischen "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" und der "Kinderberücksichtigungszeit"

Erziehungszeiten in der Schweiz

Hier gibt es fiktive Zuschläge.

Dass die Erziehungszeiten deiner Kinder deine Rentenhöhe beeinflussen, hast du sicherlich schon einmal gehört. Doch in welchem Land lässt du dir als Grenzgänger:in die Erziehungszeit anrechnen? Genau diese Frage wollen wir dir in diesem Artikel beantworten.
Erziehungszeiten

In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?

Die Erziehungszeit kannst du dir als Grenzgänger:in in Deutschland und der Schweiz anrechnen lassen.
Die gute Nachricht zuerst: das machst du einfach in beiden Ländern. Die Schweiz und Deutschland haben unterschiedliche Bestimmungen was die Erziehungszeiten angeht. Du profitierst von beiden Systemen. Das liegt daran, dass Deutschland die Erziehungszeit dann anerkennt, wenn du in Deutschland wohnst. Check! Die Schweiz wiederum, rechnet dir diese Zeit an, wenn du entweder in der Schweiz wohnst ODER in der Schweiz AHV versichert, also beschäftigt, bist. Check! Damit die Erziehungszeiten aber überhaupt eine Rolle spielen, musst du auch in beiden Ländern einen Rentenanspruch haben. Ist das bei dir der Fall? Dann sieht es wie folgt aus:
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Erziehungszeiten in Deutschland

Hier wird unterschieden zwischen „Pflichtbeiträge für Kindererziehung“ und der „Kinderberücksichtigungszeit“

Bis vor Kurzem wurden die Erziehungszeiten erst einmal der Mutter zugeordnet. Das lag daran, dass statistisch gesehen Frauen länger leben als Männer und daher auch länger eine Rente beziehen. Mittlerweile wird diese automatische Zuteilung nicht mehr gemacht. Man muss die Erziehungszeiten beantragen  und festlegen ob und wie diese aufgeteilt werden. Ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung lohnt sich hier.

Erziehungszeiten

Angerechnet wird hier der Zeitraum, in welchem du in Deutschland wohnst und gleichzeitig Kinder unter 10 Jahren hast. Die ersten 3 Lebensjahre deiner Kinder werden hier nochmal etwas anders behandelt. Ist dein Kind unter 3, dann handelt es sich bei der angerechneten Zeit um sogenannte „Pflichtbeiträge für Kindererziehung“. Im Prinzip wird hier so getan, als wärst du die komplette Zeit beschäftigt gewesen, ob das nun zutraf oder nicht. Diese Zeiten werden also als Beschäftigungszeit angesehen und haben damit direkten Einfluss auf deine Rentenhöhe. Hast du hier tatsächlich nicht gearbeitet, dann wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen und du erhältst für jedes dieser Jahre einen Rentenpunkt. Hast du während der Zeit gearbeitet, dann kommt dein Verdienst noch on topp und du erhältst demnach mehr als 1 Rentenpunkt für die entsprechenden Jahre. 

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Der Zeitraum von der Geburt deines ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag deines jüngsten Kindes wird als „Kinderberücksichtigungszeit“ angesehen. Diese Zeit hat keinen direkten Einfluss auf deine Rentenhöhe. Sie spielt aber bei der Berechnung deines Rentenbeginns eine Rolle – hat also vor allem dann einen Stellenwert, wenn du z. B. gerne früher in Rente gehen möchtest, aber so wenig wie möglich Rentenkürzungen hinnehmen willst. Hat dein jüngstes Kind den 10. Geburtstag schon hinter sich, dann kannst du dir nun diese Zeiten direkt in deinem Rentenkonto vermerken lassen. Das Thema Kinder hast du dann (zumindest was deine Rente angeht) abgehakt. Rufe dazu bei deiner zuständigen Rentenversicherung an. Sie geben dir Auskunft welche Nachweise sie hierfür von dir brauchen.
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Erziehungszeiten in der Schweiz

Hier gibt es fiktive Zuschläge.
In der Schweiz kannst du dir für den Zeitraum Erziehungszeit anrechnen lassen, in dem deine Kinder unter 16 sind und du gleichzeitig AHV Beiträge geleistet hast oder du in der Schweiz gewohnt hast. Für diesen Zeitraum werden dir auf dein durchschnittliches Jahreseinkommen fiktive Zuschläge gewährt. D. h., dein durchschnittliches Jahreseinkommen erhöht sich und damit ggf. auch deine Rente. Das Ganze passiert aber erst bei deiner tatsächlichen Rentenberechnung – also sobald du in Rente gehst. Dort wird dann auch geschaut, welchem Elternteil diese Zuschläge gewährt werden. Wenn ihr beide in dieser Zeit AHV Beiträge geleistet habt, dann werden die Zuschläge gesplittet. Hat nur einer der beiden Eltern Beiträge gezahlt, dann erhält dieser Elternteil den vollen Zuschlag.
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Achtung: nimmst du als Grenzgänger:in einige Monate unbezahlten Urlaub, dann zahlst du in dieser Zeit auch keine AHV Beiträge und diese Monate fallen bei den Erziehungsgutschriften raus. Startest du im Anschluss des unbezahlten Urlaubs aber wieder bei deinem oder einem anderen Arbeitgeber in der Schweiz, dann bezahlst du ab dann auch wieder AHV Beiträge und kannst dir Erziehungsgutschriften anrechnen lassen solange deine Kinder unter 16 sind und du gleichzeitig in der Schweiz arbeitest.

Die Angaben über deine Kindererziehungszeit erfolgt bei der ZAS – der Zentralen Ausgleichskasse der Schweiz. Sie ist für dich und deine Rente als Grenzgänger:in zuständig. Erkundige dich am besten direkt dort, ob deine Kinder bereits erfasst sind oder ob sie noch zusätzliche Angaben von dir benötigen.

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