Erziehungszeiten anrechnen lassen – so geht’s!
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- Josephine
Das Wichtigste in Kürze
Erziehungszeiten kannst du dir anrechnen lassen. Das hat Einfluss auf deine Rentenhöhe.
In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?
Die Erziehungszeit kannst du dir als Grenzgänger:in in Deutschland und der Schweiz anrechnen lassen.
Erziehungszeiten in Deutschland
Hier wird unterschieden zwischen "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" und der "Kinderberücksichtigungszeit"
Erziehungszeiten in der Schweiz
Hier gibt es fiktive Zuschläge.
In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?
Erziehungszeiten in Deutschland
Bis vor Kurzem wurden die Erziehungszeiten erst einmal der Mutter zugeordnet. Das lag daran, dass statistisch gesehen Frauen länger leben als Männer und daher auch länger eine Rente beziehen. Mittlerweile wird diese automatische Zuteilung nicht mehr gemacht. Man muss die Erziehungszeiten beantragen und festlegen ob und wie diese aufgeteilt werden. Ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung lohnt sich hier.
Angerechnet wird hier der Zeitraum, in welchem du in Deutschland wohnst und gleichzeitig Kinder unter 10 Jahren hast. Die ersten 3 Lebensjahre deiner Kinder werden hier nochmal etwas anders behandelt. Ist dein Kind unter 3, dann handelt es sich bei der angerechneten Zeit um sogenannte „Pflichtbeiträge für Kindererziehung“. Im Prinzip wird hier so getan, als wärst du die komplette Zeit beschäftigt gewesen, ob das nun zutraf oder nicht. Diese Zeiten werden also als Beschäftigungszeit angesehen und haben damit direkten Einfluss auf deine Rentenhöhe. Hast du hier tatsächlich nicht gearbeitet, dann wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen und du erhältst für jedes dieser Jahre einen Rentenpunkt. Hast du während der Zeit gearbeitet, dann kommt dein Verdienst noch on topp und du erhältst demnach mehr als 1 Rentenpunkt für die entsprechenden Jahre.
Erziehungszeiten in der Schweiz
Achtung: nimmst du als Grenzgänger:in einige Monate unbezahlten Urlaub, dann zahlst du in dieser Zeit auch keine AHV Beiträge und diese Monate fallen bei den Erziehungsgutschriften raus. Startest du im Anschluss des unbezahlten Urlaubs aber wieder bei deinem oder einem anderen Arbeitgeber in der Schweiz, dann bezahlst du ab dann auch wieder AHV Beiträge und kannst dir Erziehungsgutschriften anrechnen lassen solange deine Kinder unter 16 sind und du gleichzeitig in der Schweiz arbeitest.
Die Angaben über deine Kindererziehungszeit erfolgt bei der ZAS – der Zentralen Ausgleichskasse der Schweiz. Sie ist für dich und deine Rente als Grenzgänger:in zuständig. Erkundige dich am besten direkt dort, ob deine Kinder bereits erfasst sind oder ob sie noch zusätzliche Angaben von dir benötigen.
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