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Kindergeld oder Kinderzulage- Wann und in welchem Land hast du als Grenzgänger:in Anspruch?

Das Wichtigste in Kürze

Wer ist Zuständig?

Ist ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig, dann bezieht dieser das Kindergeld aus Deutschland. Andernfalls kann die Kinderzulage aus der Schweiz bezogen werden.

Die Kinderzulage der Schweiz

Die Höhe ist Kantonsabhängig. Arbeiten beide Elternteile in der Schweiz, wird die Zulage an denjenigen ausbezahlt, der den höheren Verdienst hat.

Das deutsche Kindergeld

Es werden 250€ pro Kind von der Familienkasse ausbezahlt.

Kindergeld versus Kinderzulage

Ist die Höhe der Zahlungen in einem der Länder höher, kann eine Differenzzahlung im entsprechenden Land beantragt werden.

Werden die Auszahlungen besteuert?

Nein. Gesetzlich vorgeschriebene Auszahlungen müssen nicht versteuert werden.

Eines vorweg: Viele europäische Staaten haben finanzielle Hilfen für Kinder vorgesehen. So auch Deutschland (Kindergeld) und die Schweiz (Kinderzulage). Das Europarecht regelt, wie und wo die Ansprüche für Grenzgänger:innen bestehen. Du kannst dir also nicht aussuchen, von welchem Land du diese finanzielle Unterstützung bekommst.
Auch wenn es dadurch für dich etwas komplizierter wird, kannst du dich freuen: Denn wenn der Betrag in einem Land niedriger ist als im anderen, kannst du immer noch die Differenz beantragen und bekommst so immer den höchstmöglichen Satz.

Kindergeld vs Kinderzulage
Zustaendigkeit

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich gilt: Solange ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist (dazu zählen auch Selbstständige) und die Familie in Deutschland lebt, kommt das Kindergeld aus Deutschland. Arbeitet also nur ein Elternteil in der Schweiz und der andere in Deutschland, ist der deutsche Staat zuständig. Arbeiten aber beide Elternteile in der Schweiz, muss der Antrag auf Familienzulagen in der Schweiz gestellt werden. Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig (z.B. unmittelbar nach der Geburt) und ein Elternteil in der Schweiz erwerbstätig, ist ebenfalls die Schweiz zuständig, da in Deutschland kein Elternteil erwerbstätig ist.

Diese Regelung kann im Einzelfall zu einem erheblichen Hin und Her der Zuständigkeiten führen – das können wir aus eigener Erfahrung sagen.

Kinderzulage

Die Schweizer Kinderzulage

Gehen wir zuerst davon aus, dass ihr die Kinderzulage aus der Schweiz bekommt.
Die Zulagen in der Schweiz sind unterteilt in Kinderzulagen und Ausbildungszulagen.
Kinderzulagen werden in der Schweiz für jedes Kind im Alter von 0 bis 15 Jahren gezahlt. Kann ein Kind aufgrund gesundheitlicher Probleme kein Einkommen erzielen, kann der Bezug bis zum 20. Lebensjahr verlängert werden.
Die Ausbildungszulage ist eine finanzielle Unterstützung für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, die eine Erstausbildung absolvieren. Diese Zulage wird also nur für Kinder in Ausbildung gewährt.

Wer genau ist zulageberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Eltern für ihre eigenen leiblichen und adoptierten Kinder. Außerdem Personen, die ihre Enkelkinder oder Geschwister in Obhut haben. Eltern, deren Stiefkinder mit ihnen zusammenleben (einschließlich der Kinder ihres eingetragenen Partners) sowie Eltern, die ihre Pflegekinder unentgeltlich betreuen.

Wie hoch sind die Zulagen und wo beantrage ich sie?

Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und beantragt werden sie immer im Arbeitskanton desjenigen, der mehr verdient. Den Antrag stellt also die Person mit dem höheren Jahreseinkommen. Sie oder er tut dies mit einem Formular der Ausgleichskasse, das in der Regel über den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und dort eingereicht wird. Bei Fragen dazu ist die Personalabteilung die richtige Anlaufstelle.

Kinderzulagen betragen mindestens 200 Franken pro Monat und Kind, während Ausbildungszulagen mindestens 250 Franken pro Monat und Kind betragen.

Wäre die Familienzulage im Arbeitskanton der anderen Person höher, kann die Differenz dort geltend gemacht werden.

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Ein Beispiel: Deine Frau oder dein Mann arbeitet im Kanton Aargau und ist Hauptverdiener:in. Er oder sie reicht über den Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse einen Antrag auf Familienzulagen für 2 Kinder ein und erhält somit Kinderzulagen in Höhe von 200,00 CHF pro Kind. Dieser Betrag wird monatlich direkt mit dem Lohn ausbezahlt.
Du selbst arbeitest im Kanton Basel-Stadt. Dort beträgt die Kinderzulage 275,00 CHF pro Kind. Du würdest also pro Kind 75,00 CHF mehr erhalten. Die Auszahlung der Differenz kannst du wiederum über deinen Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt beantragen. Bei zwei Kindern erhältst du dann die Differenz von CHF 150.00 (75.00+75.00) mit deinem Lohn auf dein Konto überwiesen.
Noch ein kleiner Hinweis: Der Anspruch auf Schweizer Familienzulagen kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden.

kindergeld

Das deutsche Kindergeld

Ist man in Deutschland anspruchsberechtigt, erhält man das Kindergeld über die deutsche Familienkasse. Der Betrag pro Kind beträgt 250,00 € pro Monat. Das Geld wird euch nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt, sondern direkt von der Familienkasse auf euer Konto überwiesen. Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland noch den Kinderfreibetrag. Je nach Einkommensverhältnissen und Konstellationen kann es für euch sinnvoller sein, entweder das Kindergeld zu bekommen oder den Kinderfreibetrag bei der Steuer zu berücksichtigen. Was für euch finanziell günstiger ist, müsst ihr in Deutschland aber nicht selbst prüfen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt für euch (Günstigerprüfung), was besser ist. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Vertiefte Informationen dazu findest du hier.

Geldwaage

Was, wenn die Schweizer Kinderzulage höher ausfällt, als das Deutsche Kindergeld und umgekehrt?

Da die Höhe der Kinderzulage in der Schweiz nicht einheitlich geregelt ist, sondern vom jeweiligen Kanton abhängt, kann es sein, dass die Kinderzulage höher oder niedriger ist als der in Deutschland vorgesehene Betrag von 250 € pro Kind.

Beziehst du Kinderzulage aus der Schweiz und diese liegt über dem Kindergeldbetrag aus Deutschland, dann musst du nichts weiter tun.

Ist die Kinderzulage aber niedriger als die 250 €, die du in Deutschland bekommen würdest, kannst du die Differenz noch einmal in Deutschland bei der Familienkasse beantragen. Du erhältst also 2 Zahlungen für deine Kinder. Die Kinderzulage aus der Schweiz über deinen Arbeitgeber und die Differenz zum Kindergeld von der deutschen Familienkasse.

Dies gilt übrigens auch umgekehrt. Wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet und ihr daher Kindergeld aus Deutschland erhaltet, die Kinderzulage im Arbeitskanton des Grenzgängers aber über den 250 € liegen würde, könnt ihr wiederum eine Ausgleichszahlung über euren Arbeitgeber beantragen.

Fazit: Als Grenzgänger bekommt man immer den höchstmöglichen Betrag und profitiert somit von beiden Systemen. Beachten musst du immer, dass die Differenzzahlungen je nach Wechselkurs unterschiedlich hoch ausfallen können.

Besteuerung Kindergeld

Werden Kinderzulagen und Kindergeld versteuert?

Das Kindergeld ist in Deutschland steuerfrei. Das gilt daher auch für den Bezug der Kinderzulage aus der Schweiz oder etwaige Differenzzahlungen. Selbst wenn ihr insgesamt also mehr, als die in Deutschland vorgesehenen 250 € / pro Monat erhaltet, bezahlt ihr auf diese Zuschüsse keine Steuern.
Alle zusätzlichen freiwilligen und nicht gesetzlich geregelten Familienleistungen die manche Schweizer Arbeitgeber zusätzlich zahlen (z. B. Erziehungszulagen), werden aber regulär in beiden Ländern besteuert.

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