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Splitting und was es für deine Rente aus der Schweiz bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

Das Splitting spielt für dich eine Rolle wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Es nimmt Einfluss auf deine Rentenhöhe.

Was bedeutet Splitting?

Während der Ehejahre, in denen ihr beide in der Schweiz gearbeitet habt, wird das jeweilige Einkommen zusammengerechnet und dann beiden jeweils zur Hälfte angerechnet.

Wann wird gesplittet?

Wenn ihr einen Rentenanspruch habt oder im Falle einer Scheidung oder der /die Ehepartner:in vorher verstirbt. Gesplittet werden immer komplette Kalenderjahre.

Sonderfall: Nur ein Partner hat in der Schweiz gearbeitet

Das Splitting entfällt komplett. Im Scheidungsfall kann in Deutschland der schuldrechtliche Versorgungsausgleich beantragt werden.

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Was bedeutet Splitting?

Das Splitting spielt bei der Berechnung deiner Rente aus der Schweiz eine Rolle. Und zwar genau dann, wenn du eine:n Ehepartner:in hast oder hattest, der / die zur gleichen Zeit in der Schweiz beschäftigt war. Während der Ehejahre, in denen ihr beide in der Schweiz gearbeitet habt, wird das jeweilige Einkommen zusammengerechnet und dann beiden jeweils zur Hälfte angerechnet. Genau diesen Vorgang nennt man Splitting. Das Splitting hat also direkten Einfluss auf die Höhe deines durchschnittlichen Jahreseinkommens und damit auf deine Rentenhöhe.
Gesplittet werden immer komplette Kalenderjahre. Hier ein Beispiel:
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Wann wird gesplittet?

Das Splitting wird erst dann angewandt, wenn ihr beide einen Rentenanspruch in der Schweiz habt. Also sobald beide in Rente sind. In 2 Fällen geschieht es schon früher. Zum einen im Falle einer Scheidung, zum anderen, wenn du bei deinem Eintritt in die Rente bereits verwitwet bist.
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Sonderfall: Nur ein Partner hat in der Schweiz gearbeitet

Das Splitting entfällt komplett, wenn nur eine:r von euch bei­den in der Schweiz gearbeitet hat. Für den Fall, dass deine Ehe irgendwann einmal geschieden wird, dein:e Partner:in lange in der Schweiz gearbeitet hat und du währenddessen deine Stelle aufgegeben hast, z. B. um die Kinder zu erziehen, dann scheint es ziemlich ungerecht, dass die Altersvorsorge seitens der Schweiz für diese Zeit nicht gesplittet wird. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, in Deutschland den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu beantragen. Dabei muss dir dein:e Ex, sobald ihr in Rente seid, einen monatlichen Anteil der eigenen Rente aus der Schweiz abgeben. Das Ganze ist leider recht kompliziert und du wirst in diesem Fall definitiv juristische Hilfe benötigen.

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