Verwitwet

Verwitwet? So funktioniert die Schweizer Hinterlassenen-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

Witwenrente

Ob ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Sind Kinder vorhanden, wie alt ist die hinterbliebene Person, wie lange waren beide verheiratet, ist man bereits geschieden, etc.

Witwerrente

Für Witwer gelten andere Regeln als für Witwen. Aber auch hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Sind Kinder vorhanden, kann ein Anspruch bestehen. 

Hinterbliebenen-rente für eingetragene Lebenspartner-schaften

Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Witwerrente.

Waisenrente

Stirbt ein Elternteil, haben Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf Waisenrente.

Die Höhe deiner Hinterlassenen-rente

Die Verwitwetenrente beträgt 80%, die Waisenrente 40% der Altersrente des/der Verstorbenen.

Zusammentreffen von Alters- und Hinterlassenen-rente

Es wird nur der höhere Betrag ausbezahlt.

Die AHV ist nicht nur die Grundlage für deine gesetzliche Rente in der Schweiz, sie bietet auch weitere Leistungen. Das H in AHV steht für Hinterlassene. Im Deutschen spricht man von Hinterbliebenen, also Witwen, Witwern oder Waisen. Und genau diese sollen durch die Versicherung geschützt werden. Wie bei der Altersrente besteht auch bei der Hinterlassenenrente ein Anspruch, wenn man ein volles Beitragsjahr in der AHV erreicht hat. In diesem Fall muss natürlich die verstorbene Person dieses Beitragsjahr geleistet haben. Spätestens bei der Betrachtung der Hinterlassenenversicherung wird deutlich, wie veraltet das Schweizer Rentenmodell ist. Denn auch hier wird nach wie vor ein deutlicher Unterschied zwischen Frauen, in diesem Fall Witwen, und Männern, in diesem Fall Witwer, gemacht. Schauen wir uns an, wann ein Anspruch besteht:


Generell gilt: Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente beginnt mit dem Monat, der auf den Tod des/der Verstorbenen folgt.

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Witwenrente

Voraussetzung für den Bezug einer Witwenrente ist, dass man verheiratet war. Bei unverheirateten Paaren hat die Frau keinen Anspruch auf Witwenrente. Bei verheirateten Paaren wird unterschieden, ob die Ehe zum Zeitpunkt des Todes geschieden war oder nicht. 

Verheiratete Frauen:

Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn der Ehemann stirbt und:

Geschiedene Frauen: 

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Witwerrente

Hier hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erst Ende 2022 entschieden, dass die Schweizer Regelung nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Bis dahin wurde bei der Witwerrente kein Unterschied gemacht, ob man zum Zeitpunkt des Todes der Frau noch verheiratet war oder nicht. Der Mann hatte genau dann einen Anspruch, wenn noch gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden waren. Sobald das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hatte, erlosch der Anspruch auf die Witwerrente. Nun muss der Schweizer Gesetzgeber nachbessern. Das wird dauern. Aber bis dahin gibt es jetzt eine Übergangsregelung: Du hast Anspruch auf eine Witwerrente, wenn deine Frau stirbt und ihr gemeinsame Kinder habt – egal wie alt die Kinder sind. Dazu gehören auch Kinder, die deine Frau mit in die Ehe gebracht hat, die mit euch im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und die Anspruch auf eine Waisenrente haben. Das Gleiche gilt für Pflegekinder, die bisher von deiner Frau betreut wurden und die du nach dem Tod deiner Frau adoptierst. Allerdings: für kinderlose Witwer und geschiedene Männer wird das EGMR Urteil nicht angewendet. Gibt es keine Kinder, dann besteht weiterhin für Witwer kein Anspruch auf eine Witwerrente. Und für geschiedene Witwer endet der Anspruch, sobald das jüngste Kind 18 wird. Übrigens: Wenn du eine Witwen- oder Witwerrente beziehst und wieder heiratest, erlischt der Anspruch auf diese Rente automatisch mit der neuen Eheschließung.Aber keine Sorge: Wird diese Ehe innerhalb der ersten 10 Ehejahre geschieden oder für ungültig erklärt, lebt der Anspruch wieder auf.
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Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartnerschaften

Für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gilt die gleiche Regelung wie für Witwer. Auch hier gilt also derzeit die Übergangsregelung.
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Waisenrente

Jugendliche unter 18 Jahren oder unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn ein Elternteil verstirbt. Sterben beide Elternteile gleichzeitig, hat das Kind Anspruch auf zwei Waisenrenten. Auch hier gelten Sonderregelungen für Pflegekinder. Außerdem erhalten Kinder diese Waisenrente nur, wenn ihr Bruttoeinkommen während der Ausbildung 29.400 (Stand: 1. Januar 2023) nicht übersteigt.
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Die Höhe deiner Hinterlassenenrente

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt wie bei der Altersrente von 2 Faktoren ab: dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer. In diesem Fall handelt es sich natürlich um die verstorbene Person. Auch hier können Erziehungs- und Betreuungsgutschriften das durchschnittliche Jahreseinkommen positiv beeinflussen. Zusätzlich wird ein sogenannter „Karrierezuschlag“ gewährt, wenn die betreffende Person vor dem 45.Geburtstag stirbt.

Beim Karrierezuschlag wird davon ausgegangen, dass die verstorbene Person ein höheres Jahreseinkommen erzielt hätte, wenn sie weiter gelebt hätte. Daher wird das durchschnittliche Jahreseinkommen um einen prozentualen Zuschlag erhöht. Der Prozentsatz hängt vom Alter der verstorbenen Person ab. Weitere Informationen zum Karrierezuschlag finden sich auf der Website der AHV.

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Berechnungsgrundlage ist also immer die Altersrente der verstorbenen Person. Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 80% der entsprechenden Altersrente. Die Waisenrente beträgt 40%. Aber auch hier kann man sich das Rechnen sparen und direkt in die Rentenskalen der Sozialversicherungen schauen.
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Zusammentreffen von Alters- und Hinterlassenen-Rente

Grundsätzlich gilt: Es wird immer nur eine Leistung ausbezahlt. Hast du in der Schweiz mehrere Ansprüche, z.B. auf eine Altersrente und auf eine Hinterlassenenrente, so wird dir nur die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Dabei wird deine eigene Altersrente (gegebenenfalls erhöht um den Verwitwetenzuschlag von bis zu 20 %, aber nur bis zu deiner Maximalrente) mit der Hinterlassenenrente verglichen. Der höhere Betrag wird ausbezahlt.

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