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Brauchst du als Grenzgänger:in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Das Wichtigste in Kürze

WAS IST EINE BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Sicherheit durch eine monatliche Rente, wenn aus gesundheitlichen Gründen langfristig oder dauerhaft nicht mehr im bisherigen Beruf gearbeitet werden kann.

BERUFSUNFÄHIGKEIT KANN JEDE:N TREFFEN

Statistisch gesehen wird jeder vierte Mensch mindestens einmal in seinem Leben berufsunfähig.

WORAUF MUSST DU BEI DER WAHL DER BU-VERSICHERUNG ACHTEN?

Die Höhe der Rente muss wohl überlegt sein. Als Grenzgänger:in gibt es bei der Wahl noch mehr zu beachten.

Als Arbeitnehmer:in bist du in der Schweiz über deinen Arbeitgeber unfallversichert. Anders als in Deutschland gilt dies auch für Nichtbetriebsunfälle. Viele Grenzgänger:innen meinen deshalb, dass eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht notwendig ist. Die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit sind aber nicht Unfälle, sondern Krankheiten wie Krebs, Depressionen, Bandscheibenvorfälle oder Erkrankungen des Nervensystems. Die Invalidenversicherung (IV)* der Schweiz (= Teil der 1. Säule AHV/IV) ist eher knapp bemessen und springt zudem nicht in jedem Fall ein.

Daher gilt: Wer auf seinen Lohn angewiesen ist, und das trifft sicher auf die meisten zu, sollte sich deshalb so früh wie möglich Gedanken über eine BU machen. Die BU wird damit zu einer der wichtigsten „freiwilligen“ Versicherungen für dich.

*Mehr zur Invalidenversicherung der Schweiz erfährst du in unserem Beitrag zur Pflegeversicherung hier.

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Was ist eine Berufsunfähigkeits-versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Art Einkommensschutz, wenn du aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit oder sogar dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Wenn du aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr wie gewohnt in deinem Beruf arbeiten kannst, springt die Versicherung ein und zahlt dir eine vorher vereinbarte monatliche Unterstützung, also eine monatliche Rente.

ARBEITSUNFÄHIGKEIT VS. BERUFSUNFÄHIGKEIT

Dazu ein Beispiel: Angenommen, du erkrankst an Covid, liegst im Bett und kannst nichts mehr tun – du bist arbeitsunfähig.

In den ersten Wochen deiner Krankheit bekommst du dein volles Gehalt, wenn du in einem festen Arbeitsverhältnis stehst. Wie lange genau, hängt davon ab, wie viele Jahre du in deinem Schweizer Betrieb gearbeitet hast. Das Minimum liegt bei 3 Wochen (1. Dienstjahr) und das Maximum bei 31 Wochen (ab dem 3. Dienstjahr). Wenn deine Firma eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat (ist meist der Fall), erhältst du oft sogar bis zu zwei Jahre lang 80% deines Lohnes aus dieser Versicherung.

Nehmen wir weiter an, du leidest danach leider immer noch an den Folgen von Covid (Long Covid). Du kannst zwar irgendeine Tätigkeit ausüben, aber nicht mehr in deinem letzten Beruf. Du bist jetzt arbeitsfähig, aber nicht mehr berufsfähig.
Die Berufsunfähigkeit geht also über die Arbeitsunfähigkeit hinaus.

Erst wenn du langfristig arbeitsunfähig (die Schweiz spricht hier von „erwerbsunfähig“) bist, d.h. auch keinen anderen Beruf mehr ausüben kannst und alle Eingliederungsmassnahmen gescheitert sind, springt die Invalidenversicherung ein und du erhältst vom Schweizer Staat eine Invalidenrente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift aber schon viel früher, nämlich dann, wenn absehbar ist, dass deine Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate andauern wird. Diese Zeitspanne reicht aus, um davon ausgehen zu können, dass eine wesentliche Besserung deines Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist.

DIE BEDINGUNGEN: 50% BERUFSUNFÄHIG FÜR MEHR ALS 6 MONATE

Die BU-Rente wird von deiner Versicherung gezahlt, wenn absehbar ist, dass du länger als 6 Monate berufsunfähig sein wirst. Du musst nicht vollständig berufsunfähig sein, um die BU-Rente zu erhalten. Es genügt, wenn du wegen Krankheit oder Unfall mindestens 50 Prozent deiner Arbeit nicht mehr ausüben kannst. Das bedeutet, dass du mindestens die Hälfte deiner bisherigen Leistungsfähigkeit verloren hast und wichtige Tätigkeiten deines Berufes nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen kannst. Wenn du zum Beispiel vorher 42 Stunden pro Woche gearbeitet hast, giltst du für die Versicherung als berufsunfähig, wenn du auf Dauer nur noch 21 Stunden oder weniger arbeiten kannst.
Sobald deine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, zahlt dir die Versicherung die vertraglich vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe legst du bei Vertragsabschluss selbst fest. Dabei spielt dein bisheriges Einkommen für die Versicherung keine Rolle.

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Berufsunfähigkeit kann jede:n treffen​

Wie bereits erwähnt, hat Berufsunfähigkeit meist andere Ursachen als einen Unfall. Statistisch gesehen wird jeder vierte Mensch mindestens einmal in seinem Leben berufsunfähig. Das ist eine ganze Menge. Und Berufsunfähigkeit hat ganz unterschiedliche Gründe. Die Übersicht zeigt die häufigsten Ursachen:
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Quelle: Morgen & Morgen, Werte gerundet (Stand 04.2023)

Jetzt erkennst du auch, dass Berufsunfähigkeit jede:n treffen kann, egal welchen Beruf man ausübt. Natürlich gibt es unterschiedliche Risikogruppen. Aber letztlich ist niemand davor gefeit.

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Worauf musst du bei der Wahl der BU-Versicherung achten?

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GRUNDSÄTZLICH GILT FÜR ALLE:

HONORARBERATUNG

Lass dir bei der Wahl der BU unabhängig, also durch Honorarberatung, helfen. Die Tarife der Nettopolicen (also wo du keine Provisionen an den oder die Vermittler:in bezahlst) liegen tiefer als die der Provisionstarife. Selbst wenn es nur 15€ im Monat sind, macht das bei einer angenommenen Laufzeit von 30 Jahren einen Unterschied von 5.400€ aus. Eine gute Honorarberatung zur BU kostet dich viel, viel weniger.

Außerdem sind die Versicherer und die Versicherungen im Zweifel am Ende die gleichen. Die Versicherer bieten ihre Tarife in vielen Fällen als Netto- und Bruttotarife an. Und je nachdem, ob du die Versicherung dann mit einer Provisionsberatung oder mit einer Honorarberatung abschließt, zahlst du eben den günstigeren Honorartarif oder den teureren Provisionstarif. Dem stehen natürlich die Beratungskosten gegenüber. Aber wie gesagt: Die Honorarberatung kommt dich wahrscheinlich wesentlich günstiger.
Das Abstruse daran: Meist sind die beliebtesten Anbieter der Provisionsberater:innen auch die der Honorarberater:innen. Denn die Anbieter, die hohe Provisionen zahlen, werden sehr gerne verkauft. Das sind dann aber auch die Versicherungen, die wegen der hohen Provisionen so günstig im Nettotarif sind.

DIE ANONYME RISIKOVORANFRAGE

Dein Berater / deine Beraterin kann und sollte für dich eine anonyme Voranfrage bei den in Frage kommenden Versicherungen stellen. Dabei wird geprüft, ob und zu welchen Konditionen die Versicherung dich mit deinen Angaben aufnehmen oder ablehnen würde. Anonym (dein Name und deine Adresse werden weggelassen) sollte diese Anfrage vor allem deshalb sein, weil im Falle einer Ablehnung (das ist z.B. häufig der Fall, wenn du bestimmte Vorerkrankungen hast oder ein risikoreiches Hobby ausübst) deine Ablehnung ggf. zu einem Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) führt. Wenn du hier einen solchen Eintrag hast, können andere Versicherer das sehen und dich vielleicht auch ablehnen. Dies sollte vermieden werden. Deshalb ist die anonyme Voranfrage wichtig.

JE JÜNGER DESTO BESSER

Die Kosten für deine BU hängen von verschiedenen Faktoren ab. Letztlich davon, wie hoch die Versicherung das Risiko einschätzt, dass du berufsunfähig wirst. Daher fragen sie dich vor Vertragsabschluss auch nach deinen Vorerkrankungen, deinem aktuellen Beruf, deinen Hobbys und ob du z.B. Raucher:in bist. Es ist daher ratsam, die BU so früh wie möglich abzuschließen, denn je jünger du bist, desto weniger Vorerkrankungen hast du in der Regel. In jungen Jahren schon zu wissen, wie viel BU-Rente du einmal brauchen wirst, ist aber auch schwierig. Denn du weißt noch nicht, wie sich dein Leben und deine Lebenshaltungskosten entwickeln werden. Und direkt eine hohe Summe zu versichern, kann schwierig werden, denn die monatlichen Beiträge müssen ja schon heute aufgebracht werden. Die Versicherer wissen das natürlich und deshalb gibt es auch hier Möglichkeiten, die BU-Rente unter bestimmten Umständen auch im Nachhinein noch anzupassen. Das Ganze nennt sich „Nachversicherungsgarantie“. Sie garantiert dir, dass du zum Beispiel bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung die Versicherungssumme anpassen lassen kannst. Bei manchen Versicherungen ist dies sogar ohne besonderen Anlass möglich. Lass dir das von deinem Berater / deiner Beraterin genau erklären.

GUTE VORBEREITUNG

Der Abschluss einer BU sollte von dir gut vorbereitet werden. Denn nur so kannst du verhindern, dass im Fall der Fälle etwas schief geht. Dazu gehört auch, dass du dir von deiner Krankenversicherung eine Übersicht geben lässt, welche Arztbesuche dort gespeichert sind. Wenn du in der Schweiz gesetzlich krankenversichert bist und einen deutschen Partner hast, frage bei beiden nach.

Zu den dort aufgelisteten Arztbesuchen solltest du dir dann von deinen Ärzt:innen jeweils die Patientenakten zukommen lassen. Lies sie dir genau durch und schaue, welche Diagnosen gestellt wurden. Wenn dir etwas unklar ist oder etwas nicht stimmt, dann frage in den Praxen nach oder bitte um Korrektur. Denn Ungereimtheiten können im Zweifelsfall dazu führen, dass deine BU teurer wird oder du sogar von der Versicherung abgelehnt wirst bzw. im Falle einer BU die Versicherung die Zahlung verweigert.

HÖHE DER BU-RENTE

Die Höhe deiner BU-Rente bestimmst du selbst. Deine Möglichkeiten richten sich nach deinem aktuellen Gehalt. Und daran solltest du dich auch orientieren. Überlege genau: Was brauche ich zum Leben? Dann addiere dazu, was du im BU-Fall weiter für deine Altersvorsorge zurücklegen willst, was du an Krankenversicherungskosten etc. hast. Setze die BU-Rente also nicht zu niedrig an. Vor allem die Beiträge zur Altersvorsorge solltest du nicht außer Acht lassen. Denn wenn du nicht mehr oder weniger arbeiten kannst, zahlst du auch weniger oder nichts mehr in die 1. und 2. Säule der Altersvorsorge ein.

Wenn du deine BU-Rente relativ hoch ansetzt, kann es unter Umständen sein, dass die Versicherung zuerst noch einmal deinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen möchte. Das ist oft bei einer BU-Rente ab 2.500 Euro der Fall. Die Versicherung beauftragt dann jemanden, der dich untersucht.

DYNAMIK

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Die Versicherung unterscheidet dabei zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik. Beide sollen dir helfen, die Inflation, also den Kaufkraftverlust deines Geldes, auszugleichen. Wenn dir heute 2.000 € zum Leben reichen, wird das in 20 bis 30 Jahren nicht mehr der Fall sein, weil die Inflation dafür gesorgt hat, dass das Leben insgesamt teurer geworden ist.

Beitragsdynamik: Wenn du im Vertrag eine Beitragsdynamik vereinbart hast, erhöht sich dein monatlicher Beitrag zur BU jedes Jahr (oder je nach Vereinbarung und je nachdem, ob du die Dynamik in einem Jahr ausschaltest oder nicht). Im Gegenzug erhöht sich dann aber auch die BU-Rente, die du im Fall der Fälle bekommst.

Leistungsdynamik: Sie ist vor allem dann wichtig, wenn du relativ jung und für längere Zeit berufsunfähig wirst. Aber wer weiß das schon. Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass sich deine BU-Rente jedes Jahr automatisch erhöht, wenn du bereits berufsunfähig bist. Diese Dynamik zu vereinbaren kostet natürlich etwas. Dein monatlicher Beitrag, der bei Abschluss der BU festgelegt wird, erhöht sich dadurch. Dein:e Berater:in kann dir zeigen, wie hoch die Unterschiede sind.

GESUNDHEITSFRAGEN EHRLICH BEANTWORTEN

Hier musst du gewissenhaft sein. Beantworte alle Fragen ehrlich. Auch deshalb ist eine gute Vorbereitung wichtig. Schließlich kann es passieren, dass man etwas vergisst oder sich nicht mehr genau erinnern kann. Dass du hier ehrlich bist, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass dir die Versicherung im Fall der Fälle deine BU-Rente nicht streitig macht. Wenn du dir hier unsicher bist, lass dir von deinem Berater / deiner Beraterin helfen, nimm deine Patientenakte zur Hand und lies alles genau durch.

ABSTRAKTE VERWEISUNG

Deine Versicherung muss darauf verzichten. Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass deine Versicherung dir die BU-Rente verweigern kann, wenn du in einem anderen, gleichwertigen Beruf weiterarbeiten könntest. Ähnlich wie es die Invalidenversicherung macht. Du bekommst also nur dann eine Rente, wenn du in keinem anderen Beruf mehr arbeiten kannst. Aber das ist genau das, was wir mit der BU vermeiden oder abdecken wollen. Es geht darum, dich für den Fall abzusichern, dass du deinen Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kannst.

Zusätzlich gilt für Grenzgänger:innen

An dieser Stelle möchten wir einige Hinweise geben, die für dich als Grenzgänger relevant sein können.

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KRANKENVERSICHERUNG IM BU FALL

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich arbeitsunfähig werde? Diese Frage ist vor allem für diejenigen interessant, die in der Schweiz gesetzlich versichert sind. In der Regel kannst du nur dann in der Schweiz versichert sein und bleiben, wenn du kein Einkommen aus Deutschland beziehst. Das ist z.B. auch für angehende Rentner:innen relevant. Wenn diese auch eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen sie sich ab diesem Zeitpunkt auch in Deutschland krankenversichern. In Bezug auf die Kosten ist dies in der Regel ein Nachteil.

Ähnlich verhält es sich mit der Arbeitsunfähigkeit. Bist du nicht nur berufsunfähig, sondern auch erwerbsunfähig, dann hast du je nachdem Anspruch auf eine Invalidenrente aus der Schweiz und/oder auf eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland. Wenn du eine monatliche Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhältst, kannst du nicht in der Schweiz krankenversichert bleiben, sondern musst in eine deutsche Krankenversicherung wechseln. Das gilt aber nicht für eine BU-Rente, die du über eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Wenn du also eine BU-Rente und gegebenenfalls auch eine IV-Rente aus der Schweiz beziehst, kannst du in der Schweiz krankenversichert bleiben.

ALTER BEI VERTRAGSENDE

Bei Abschluss der Versicherung entscheidest du, bis zu welchem Alter du dich absichern möchtest. Je länger du dich absichern willst, desto teurer wird die Versicherung. Denn je älter du wirst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass du berufsunfähig wirst. Das Ende der Versicherung kann also einen großen Einfluss auf deinen monatlichen Betrag haben.

Die meisten Versicherungen bieten dir eine Versicherung bis 67 Jahre an, also bis zum gesetzlichen Rentenalter. Da das Rentenalter in der Schweiz derzeit bei 65 Jahren liegt, kann es sich lohnen, das Versicherungsende nach unten zu korrigieren. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn wir wissen nicht, ob die aktuellen Reformbestrebungen in der Schweiz dazu führen, dass das Renteneintrittsalter hier in Zukunft angehoben wird. Außerdem kann es sein, dass du irgendwann wieder zu einem Arbeitgeber in Deutschland wechselst und dein reguläres Renteneintrittsalter dann ohnehin wieder bei 67 Jahren liegt. Diese Überlegungen solltest du mit einbeziehen.
Manche Versicherer lassen bei einer Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auch eine Vertragsverlängerung zu gleichen Konditionen zu. Das gilt aber meistens nicht für die Erhöhung des Rentenalters in der Schweiz, sondern in Deutschland. Lass dies von deinem Berater / deiner Beraterin prüfen.

Bei zusätzlicher Krankentagegeldversicherung
Achte auch darauf, ob und welche Krankentaggeldversicherung dein Arbeitgeber für dich abgeschlossen hat. Denn wenn diese dir für weitere 2 Jahre ca. 80% deines Gehaltes zahlt, reicht dir das vielleicht als Sicherheit und du kannst ein Vertragsende vor dem 65. Lebensjahr wählen und so deinen monatlichen Beitrag deutlich senken. Aber auch hier gilt: Wenn du den Arbeitgeber wechselst, kann es sein, dass du keine Krankentagegeldversicherung mehr hast oder eine mit schlechteren Konditionen.

ZUSAMMENTREFFEN VON LEISTUNGEN

Was ist, wenn du Krankentagegeld von deiner Versicherung bekommst und gleichzeitig eine BU-Rente? Oder wenn man eine BU-Rente und eine Invalidenrente bezieht? Werden die Renten dann zusammengerechnet und gegebenenfalls gekürzt?

In Deutschland ist es so: Wenn du aus einer Versicherung eine BU-Rente und zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente beziehst, werden die Leistungen nicht gekürzt. Auch dann nicht, wenn du dadurch im Alter mehr hast als vorher, als du noch Gehalt bezogen hast. Dieses sogenannte „Bereicherungsverbot“ gibt es hier also nicht. Und das gilt auch, wenn du Leistungen aus schweizerischen Versicherungen (Krankentaggeld oder IV) beziehst. Wenn dein BU-Versicherungsvertrag eine Klausel enthält, wonach im BU-Fall noch einmal geprüft wird, ob das Verhältnis zwischen der vereinbarten BU-Rente und deinem früheren Gehalt angemessen ist, kann die Versicherung zwar durch diese „Hintertür“ deine BU-Rente kürzen. Dann muss sie dir aber auch die zu viel gezahlten Leistungen zurückerstatten. Unser Tipp an dieser Stelle: Lass deinen Berater oder deine Beraterin prüfen, ob es eine solche Klausel gibt. Und vor allem: achte selbst darauf, ob die Höhe deiner BU-Rente angemessen ist und zu deinem Gehalt passt. Denn wenn du z.B. eine Beitragsdynamik vereinbart hast und diese dazu führt, dass du im Laufe der Zeit „überversichert“ bist, dann zahlst du zu viel und hast für den wünschenswerten Fall, dass du nie berufsunfähig wirst, richtig Geld verbrannt.

UNSER FAZIT:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige und existenzsichernde Versicherung. Die richtige BU und die Kosten sind wichtig, aber letztlich zweitrangig. Wichtiger sind eine gute Vorbereitung und Beratung.

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Als AHV-versicherter Grenzgänger:in bist du ganz automatisch auch in der IV versichert. Die schweizerische Invalidenversicherung ist teilweise mit der deutschen Pflegeversicherung vergleichbar. Wir zeigen dir, wie du als Grenzgänger:in im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. im Pflegefall abgesichert bist.

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