Josephine

Obligatorisch und überobligatorisch: was ist der Unterschied?

Das Wichtigste in Kürze

Die Mindestbeiträge, die du und dein Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlen müssen, bilden das Obligatorium. Freiwillige Beiträge bilden das Überobligatorium.
Einzahlungen in die 2. Säule müssen grundsätzlich bis zur Pensionierung in der Schweiz bleiben. Das nennt man Freizügigkeit. Wie immer gibt es Ausnahmen.
Hier finden sich die Bestimmungen für das Überobligatorium (Säule 2b).
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Obligatorium und Überobligatorium

Das BVG legt Mindestbeiträge fest die dein Unternehmen und du für die 2.Säule leisten müssen. Das sind also die obligatorischen Beiträge. Man spricht hier auch von der Säule 2a. In den meisten Fällen bietet dir dein Arbeitgeber darüber hinaus überobligatorische Beiträge an. Das sind alle Beiträge die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Das wäre dann die Säule 2b. Überobligatorische Beiträge sind durchaus üblich und je nach Höhe dieser Zusatzbeiträge kannst du so ganz ohne dein bewusstes Zutun besser oder schlechter abgesichert sein. Zusätzlich sind auch „Einkäufe“ in deine Pensionskasse möglich. Du kannst also freiwillig noch mehr in die Säule 2 einbezahlen, um deine spätere Rente zu erhöhen. Als Grenzgänger:in sind solche freiwilligen Einzahlungen aber leider nicht steuerlich abzugsfähig. 
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