Grenzgänger 2023

Das ändert sich 2023 für dich als Grenzgänger:in

Das Wichtigste in Kürze

Das ändert sich in Deutschland

Grundfreibetrag

Wird von 10.348€ auf 10.908€ angehoben

Kindergeld

Erhöht sich auf 250€ pro Monat pro Kind

Homeoffice-Pauschale

Es können bis zu 210 Tage angerechnet werden. Für dich als Grenzgänger:in kann es andere Bestimmungen geben

Sparerpauschbetrag

Erhöht sich auf 1.000€ pro Person pro Jahr

Altersvorsorge

100% deiner Beiträge zur AHV und Säule 2a können bei der Steuer angegeben werden

Leitzinsen

Liegen derzeit bei 2% und werden voraussichtlich weiter steigen

Das Wichtigste in Kürze

Das ändert sich in der Schweiz

Koordinationsabzug

Steigt bei einem Arbeitspensum von 100% auf 25.725 CHF

Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Schweiz werden teurer

Adoptionsurlaub

Neu gibt es 2 Wochen Adoptionsurlaub

2023 bringt einige Änderungen mit sich. Auch in finanzieller Hinsicht ändert sich für dich als Grenzgänger:in einiges. Wir fassen die wichtigsten Punkte für dich zusammen.
Grenzgänger 2023

Das ändert sich 2023 in Deutschland

Die Bundesregierung geht einige ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag an.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag (das ist der Betrag auf den du in Deutschland keine Einkommenssteuer bezahlen musst) wird von 10.348€ auf 10.908€ angehoben. Auch alle anderen Steuerklassen werden im gleichen Masse erhöht. Diese Anpassung verschafft dir keinen Vorteil, gleicht die Inflation aber aus.

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 darfst du für 210 Tage (statt zuvor 120 Tage) 6€ pro Tag, also insgesamt bis zu 1.260€ bei der Steuer angeben, wenn du im Homeoffice arbeitest. Wie viel das in deinem Fall als Grenzgänger:in tatsächlich sein wird, wird sich erst Mitte des Jahres herausstellen. Denn bis mindestens Ende Juni gilt noch die Homeoffice Regelung für Grenzgänger:innen. Geplant ist aber eine dauerhafte Verlängerung dieser Regelung.

Altersvorsorge

Ab 2023 kannst du 100% deiner Beiträge zur AHV und zur Säule 2a als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) bei der Steuer angeben. Eigentlich war diese komplette Möglichkeit zur Anrechnung erst ab 2025 angedacht.

Kindergeld

Das Kindergeld erhöht sich auf 250€ pro Kind pro Monat. Ob dich das betrifft, hängt davon ab, ob du das Kindergeld aus Deutschland beziehst oder die Kinderzulage aus der Schweiz erhältst. Erhältst du eine Kinderzulage aus der Schweiz, und diese fällt niedriger aus, als das deutsche Kindergeld, dann kannst du die Differenz in bestimmten Fällen, in Deutschland beantragen.

Sparerpauschbetrag

Investierst du bereits? Dann profitierst du vom Sparerpauschbetrag und davon, dass dieser von 801€ auf 1.000€ bzw. bei Paaren auf 2.000€ angehoben wird. D. h., erst wenn du mehr als 1.000€ Erträge erwirtschaftet hast, bezahlst du auf die darüber liegenden Erträge Steuern. Damit du den Sparerpauschbetrag nutzen kannst, ist es wichtig, dass du bei deinen Banken und Brokern jeweils einen entsprechenden Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Die bestehenden Freistellungsaufträge bei deinen Banken sollten sich automatisch an diese Änderungen anpassen. Am besten prüfst du das aber kurz nach, sobald die Änderung in Kraft tritt.

Leitzins

Der Leitzins welchen die EZB (Europäische Zentralbank) vorgibt, liegt mittlerweile bei 2% und eine weitere Anhebung in 2023 ist sehr wahrscheinlich. Grund für die Anhebungen ist die hohe Inflation. Um dieser entgegenzuwirken, werden die Leitzinsen erhöht. Dadurch wird es teurer, Geld zu leihen, also Kredite aufzunehmen. Auf der anderen Seite wird es attraktiver, Geld zu sparen. D. h., zukünftig werden Festgeld, Tagesgeld und Anleihen attraktiver.
Grenzgänger 2023

Das ändert sich 2023 in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es Änderungen bei den Bestimmungen zur Sozialversicherung

Minimalrente / Maximalrente

Die Renten werden um 2,5% angehoben. Es wird also neue AHV Rententabellen geben. Bei der Vollrente (44 Beitragsjahre) werden die neuen Renten bei 1.225 CHF (Minimalrente) und 2.450 CHF (Maximalrente) pro Monat liegen. Die plafonierte Maximalrente bei Ehepaaren wird bei 3.675 CHF liegen (vorher 3.585 CHF). Für alle die weniger als 44 Beitragsjahre haben ergeben sich niedrigere Angaben. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass in 2023 auf Grund der hohen Inflation, nochmal eine außerordentliche Erhöhung der Renten vorgenommen wird. Normalerweise passiert das in der Schweiz nur alle 2 Jahre.

Koordinationsabzug

Auch der Koordinationsabzug wird erhöht. Er beträgt neu (bei einer 100% Stelle 25.725 CHF). Der Koordinationsbetrag spielt bei der Berechnung deiner Beiträge zur 2. Säule eine wichtige Rolle. Dein Bruttojahreslohn wird um den Koordinationsabzug reduziert. Das was übrig bleibt ist der Lohn, der über die betriebliche Altersvorsorge versichert sein soll und nicht über die AHV. D. h., auf diesem Lohn beruhen dann auch die Anteile, die du und dein Unternehmen für dich in die 2. Säule monatlich ansparen.

Krankenversicherungs-beiträge

Bist du in der Schweiz gesetzlich krankenversichert? Dann steigen ab 2023 deine Beiträge. In den letzten Jahren waren diese stabil oder sind sogar gesunken. Durch die Pandemie und auch die ansonsten steigenden Gesundheitskosten müssen die Beiträge aber nun erhöht werden. Wie viel das in deinem Fall sein wird, hängt von deiner Krankenversicherung ab und davon, in welchem Kanton du versichert bist. Wurdest du über die Erhöhung noch nicht informiert, frag ab besten direkt bei deiner Versicherung nach.

Adoptionsurlaub

Ab 2023 wird es den Adoptionsurlaub geben. Er beträgt insgesamt 2 Wochen und kann von allen bezogen werden, die ein Kind unter 4 Jahren adoptieren. Er muss innerhalb des ersten Jahres genommen werden in dem das Kind aufgenommen wurde. Genau wie der 2021 eingeführte Vaterschaftsurlaub, wird auch der Adoptionsurlaub durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert (= Teil der 1. Säule).

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