Das Wichtigste in Kürze
Erziehungszeiten kannst du dir anrechnen lassen. Das hat Einfluss auf deine Rentenhöhe.
In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?
Die Erziehungszeit kannst du dir als Grenzgänger:in in Deutschland und der Schweiz anrechnen lassen.
Erziehungszeiten in Deutschland
Hier wird unterschieden zwischen "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" und der "Kinderberücksichtigungszeit"
Erziehungszeiten in der Schweiz
Hier gibt es fiktive Zuschläge.
Dass die Erziehungszeiten deiner Kinder deine Rentenhöhe beeinflussen, hast du sicherlich schon einmal gehört. Doch in welchem Land lässt du dir als Grenzgänger:in die Erziehungszeit anrechnen? Genau diese Frage wollen wir dir in diesem Artikel beantworten.
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In welchem Land werden die Erziehungszeiten angerechnet?
Die Erziehungszeit kannst du dir als Grenzgänger:in in Deutschland und der Schweiz anrechnen lassen.
Die gute Nachricht zuerst: das machst du einfach in beiden Ländern. Die Schweiz und Deutschland haben unterschiedliche Bestimmungen was die Erziehungszeiten angeht. Du profitierst von beiden Systemen. Das liegt daran, dass Deutschland die Erziehungszeit dann anerkennt, wenn du in Deutschland wohnst. Check! Die Schweiz wiederum, rechnet dir diese Zeit an, wenn du entweder in der Schweiz wohnst ODER in der Schweiz AHV versichert, also beschäftigt, bist. Check! Damit die Erziehungszeiten aber überhaupt eine Rolle spielen, musst du auch in beiden Ländern einen Rentenanspruch haben. Ist das bei dir der Fall? Dann sieht es wie folgt aus:
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Erziehungszeiten in Deutschland
Hier wird unterschieden zwischen "Pflichtbeiträge für Kindererziehung" und der "Kinderberücksichtigungszeit"
Generell werden die Erziehungszeiten erst einmal der Mutter zugeordnet. Das macht tatsächlich auch Sinn, egal wie ihr eure Erziehungszeiten aufteilt. Das liegt daran, dass es sinnvoll ist, diese Zeiten demjenigen zuzuteilen, der länger lebt und damit länger eine Rente beziehen wird. Wir wissen natürlich nicht, wer das sein wird. Statistisch gesehen leben Frauen aber länger als Männer. Teilt ihr aber eure Erziehungszeit gerecht auf und eure Gehaltseinbußen sind gleichermaßen gegeben, dann könnt ihr natürlich auch die Erziehungszeiten gerecht anrechnen lassen.
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Erziehungszeiten in der Schweiz
Hier gibt es fiktive Zuschläge.
In der Schweiz kannst du dir für den Zeitraum Erziehungszeit anrechnen lassen, in dem deine Kinder unter 16 sind und du gleichzeitig AHV Beiträge geleistet hast oder du in der Schweiz gewohnt hast. Für diesen Zeitraum werden dir auf dein durchschnittliches Jahreseinkommen fiktive Zuschläge gewährt. D. h., dein durchschnittliches Jahreseinkommen erhöht sich und damit ggf. auch deine Rente. Das Ganze passiert aber erst bei deiner tatsächlichen Rentenberechnung – also sobald du in Rente gehst. Dort wird dann auch geschaut, welchem Elternteil diese Zuschläge gewährt werden. Wenn ihr beide in dieser Zeit AHV Beiträge geleistet habt, dann werden die Zuschläge gesplittet. Hat nur einer der beiden Eltern Beiträge gezahlt, dann erhält dieser Elternteil den vollen Zuschlag.