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Welche Tage können angerechnet werden?
Obwohl sich die Regelung „60-Tage-Regelung“ nennt, geht es dabei tatsächlich nicht um die Tage, sondern um die Übernachtungen. Also darum, wie viele Nächte du aus beruflichen Gründen in der Schweiz verbringst. Diese „Nächte“ zählen dann als „Nichtrückkehrtage“. Und von diesen Nichtrückkehrtagen benötigst du mindestens 60 Stück, damit die Regelung auf dich zutrifft. Mit anderen Worten: Wenn du eine eintägige Geschäftsreise ohne Übernachtung in der Schweiz machst, zählt dieser Tag nicht. Genauso wenig zählen die Tage, an denen du im Büro in der Schweiz bist.
Samstage, Sonntage und Feiertage zählen normalerweise nicht, es sei denn, sie sind im Arbeitsvertrag festgelegt. Bleibst du also zum Beispiel ein paar Nächte länger in der Schweiz, weil du noch Freunde besuchen willst, zählen diese Tage nicht mit. Handelt es sich aber um eine mehrtägige Geschäftsreise, für die dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt und du über das Wochenende in der Schweiz bleiben musst, dann können diese Tage angerechnet werden. Dann spricht man davon, dass die Rückkehr aus beruflichen Gründen nicht möglich ist.
Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Teilzeitarbeit:
Berechnung der Nichtrückkehrtage für die Jahre, in denen du nicht volle 12 Monate gearbeitet hast:
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Was musst du tun, um die Tage angerechnet zu bekommen?
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Was ist der Progressions-
vorbehalt und was bedeutet er?
Vielleicht hast du diesen Begriff schon einmal gehört: Progressionsvorbehalt. Im Grunde geht es darum, dass es Einkünfte gibt (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen), auf die du in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen musst. Diese Beträge werden jedoch bei der Festlegung deines Einkommensteuersatzes berücksichtigt. Sie können diesen unter Umständen also erhöhen.
Das Gleiche gilt für dein Gehalt aus der Schweiz, wenn du es in der Schweiz versteuerst. Wenn für dich also die 60-Tage-Regelung gilt, dann zahlst du auf deinen Lohn aus der Schweiz in Deutschland keine Einkommensteuer, aber der Lohn unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn du also zum Beispiel noch andere Einkünfte in Deutschland hast, die du auch in Deutschland versteuern musst, dann wird sich dein Steuersatz auf diese Einkünfte wahrscheinlich erhöhen.
Das Gleiche gilt für dein Gehalt aus der Schweiz, wenn du es in der Schweiz versteuerst. Wenn für dich also die 60-Tage-Regelung gilt, dann zahlst du auf deinen Lohn aus der Schweiz in Deutschland keine Einkommensteuer, aber der Lohn unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn du also zum Beispiel noch andere Einkünfte in Deutschland hast, die du auch in Deutschland versteuern musst, dann wird sich dein Steuersatz auf diese Einkünfte wahrscheinlich erhöhen.
Und nochmal: Das ganze Thema 60-Tage-Regelung ist komplex und wir empfehlen dir in diesem Fall wirklich eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.