Zur Vervollständigung des Drei-Säulen-Modells der Schweiz wird die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge durch die private Vorsorge ergänzt. Insbesondere die Säule 3a soll der Altersvorsorge dienen und wird daher vom Schweizer Staat steuerlich gefördert. Leider gelten diese Vorteile nicht für Grenzgänger:innen und wir müssen anderweitig privat vorsorgen.
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So funktioniert die 3. Säule eigentlich
Im Gegensatz zur 1. und 2. Säule ist die 3. Säule komplett freiwillig. Jeder, der in der Schweiz wohnt und Beiträge in die AHV einbezahlt, kann die 3. Säule, auch private Vorsorge genannt, für sich nutzen. Aufgrund des demografischen Wandels gewinnt dieser 3. Baustein des Sozialversicherungssystems immer mehr an Bedeutung. Unterschieden werden hier die Säule 3a, die gebundene Vorsorge und die Säule 3b, die freie Vorsorge.
Die Säule 3a
Die Säule 3b
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Der Schweizer Staat sieht die 3. Säule vor
Auch wenn die dritte Säule freiwillig ist, erwartet der Schweizer Staat von jedem Einzelnen, dass er privat vorsorgt. Genau wie in Deutschland übernimmt der Staat auch in der Schweiz nicht die Verantwortung dafür, dass du später im Alter deinen Lebensstandard halten kannst. Wenn du das aber willst, ist die private Vorsorge unverzichtbar und das Vorsorgesystem funktioniert ohne diesen Baustein nicht.
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