plafonierung

Die Kürzung deiner Rente durch Plafonierung

Das Wichtigste in Kürze

Wir erklären dir, was Plafonierung beutet, und wann plafoniert wird.

Was bedeutet Plafonierung?

Plafonierung bedeutet die Kürzung der Rentenansprüche von Ehepaaren auf maximal 150 % der Maximalrente.

Wie erfolgt die Berechnung?

Die Berechnung erfolgt nach klaren Regeln. Die Beitragsjahre beider Partener:innen sind die entscheidenden Faktoren.

Wann wird Plafoniert?

Nur wenn beide Ehepartner:innen einen Rentenanspruch in der Schweiz haben wird plafoniert.

Was passiert, wenn man nicht verheiratet ist?

Bei nicht verheirateten Paaren können beide, je nach Einkommenshöhe, die Maximalrente erhalten.

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Was bedeutet Plafonierung?

Plafonieren heißt nichts anderes als „nach oben hin“ begrenzen. Das heißt, das deine Rente ggf. gekürzt wird. Wenn du verheiratet bist, dein:e Partner:in und du beide in der Schweiz einen Rentenanspruch habt, dann darf eure gemeinsame Rente maximal bei 150% der Maximalrente der zutreffenden Rentenskala liegen.
Läge eure gemeinsame Rente darüber, wird sie jeweils anteilig auf den Maximalwert gekürzt.
Und hier entsteht tatsächlich ein Nachteil für alle verheirateten Paare.

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Wann wird plafoniert?

Es wird plafoniert, wenn du verheiratet bist und dein:e Partner:in und du beide in der Schweiz einen Rentenanspruch habt. Eine Ausnahme besteht, wenn nur einer von beiden Ehepartner:innen einen Anspruch auf eine Schweizer Rente hat. Dann spielt die Plafonierung keine Rolle und der Rentenanspruch wird trotz Ehe nicht angepasst.

Auch noch wichtig: Nehmen wir an, du gehst von euch beiden früher in Rente als dein:e Partner:in, dann tritt die Plafonierung erst in Kraft, wenn beide das Rentenalter erreicht haben. Sie wird außerdem wieder außer Kraft gesetzt, sobald eine:r von beiden verstirbt.

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Wie erfolgt die Berechnung?

Die Plafonierung greift auch schon bei wenigen Beitragsjahren. Gibt es in der Ehe mindestens eine Person, die nicht auf die vollen Beitragsjahre kommt (und das ist in den meisten Fällen so), dann wird für die Plafonierung die folgende Berechnung vorgenommen:

Berechnung

Man nimmt die Beitragsjahre desjenigen, der oder die auf mehr Jahre kommt und multipliziert diese mit 2. Dann addiert man die Anzahl Beitragsjahre der Person mit den niedrigeren Beitragsjahren und diese Summe wird durch 3 geteilt. Das Ergebnis zeigt euch die Skala an auf welcher ihr den Maximalbetrag für Ehepaare findet. Diesen multipliziert ihr mit 1,5 und dann wisst ihr, welche gemeinsame Rente ihr maximal erhalten werdet. Klingt kompliziert? Schauen wir uns das mal an:
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Nehmen wir an, du hast 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet und dein:e Partner:in kommt auf 4 Jahre.
Berechnung: 10 x 2 + 4 = 24 und dann 24/3 = 8
Ihr schaut also in die Rentenskala 8. Hier liegt der Maximalwert bei 445 CHF.
445 x 1,5 = 667,50 CHF
Daraus entsteht ein maximaler gemeinsamer Rentenanspruch in Höhe von 668 CHF.

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Wer nicht rechnen möchte, kann sich die „Rentenskala mit Plafonierung bei Ehepaaren“ anschauen. Auch diese wird auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen veröffentlicht. Uns ist es aber wichtig, dass du verstehst wie sich das Ganze zusammensetzt.

Wer nicht rechnen möchte, kann sich die „Rentenskala mit Plafonierung bei Ehepaaren“ anschauen. Auch diese wird auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen veröffentlicht. Uns ist es aber wichtig, dass du verstehst wie sich das Ganze zusammensetzt.

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Was passiert, wenn man nicht verheiratet ist?

Bei nicht verheirateten Paaren kann die gemeinsame Rente bei 200%, also zweimal Maximalrente liegen. Einen Nachteil hat es dennoch, wenn ihr nicht verheiratet seid: eine etwaige Witwenrente entfällt.

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