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Das gilt ab 1.Juli 2023
Ab Juli dürfen wir Grenzgänger:innen bis zu 49,9% im Homeoffice arbeiten, ohne unseren Status zu verlieren. Wir bleiben also in der Schweiz sozialversichert, so lange wir mindestens 50% unserer Arbeitszeit in der Schweiz verbringen.
Für wen gelten die Regeln?
Diese Regeln gelten für alle Grenzgänger:innen die sich zwischen den Staaten bewegen, die das Abkommen unterzeichnet haben. Wir Grenzgänger:innen mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in der Schweiz sind also betroffen. Außerdem kommt es noch auf die Staatsangehörigkeit an. Hast du die Staatsbürgerschaft eines der Länder die unterzeichnet haben, dann gelten die Regelungen auch für dich. Eine Liste der Staaten die bei dem Abkommen mit machen findest du hier.
Gibt es Ausnahmen?
Gibt es die Möglichkeit auch weiterhin 100% im Homeoffice zu arbeiten?
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Muss ich etwas tun?
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Fazit
Mit der neuen Regelung sind wir flexibler als vor der Pandemie. Ab Juli 2023 können wir bis zu 49,9 % unserer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten.