Für deine Entscheidung ob du dein Geld aus der Pensionskasse für Wohneigentum nutzt, spielt sicherlich eine Rolle wie viele Steuern denn bei der Auszahlung anfallen werden. Hier gibt es keine pauschale Antwort – wie immer bei den lieben Steuern gibt es verschiedene Regelungen und es kommt auf die persönlichen Gegebenheiten an. Aber wir geben dir natürlich eine kurze Übersicht.

Zunächst ist eines ganz wichtig für dich zu wissen: Die Steuern die du auf den Auszahlungsbetrag bezahlen musst, kannst du nicht von diesem Auszahlungsbetrag bezahlen! Du musst diesen Betrag zusätzlich aufbringen. D.h., dass du unter Umständen deinen Kredit bei der Bank um diese steuerliche Belastung erhöhen musst. Das gilt im Übrigen für deine Steuerschuld in der Schweiz als auch in Deutschland. Angenommen, du kannst 150.000 CHF aus deiner Pensionskasse beziehen. Dieses Geld muss vollständig für die Finanzierung des Eigenheims verwendet werden. Wenn du aber aufgrund der Auszahlung insgesamt 25.000 € an Steuern bezahlen musst, dürfen diese 25.000 € nicht aus den 150.000 CHF bezahlt werden. Du musst sie anders finanzieren.
Und da sind wir bereits beim nächsten wichtigen Punkt angelangt: du musst zunächst einmal in beiden Staaten Steuern bezahlen. In der Schweiz wird die Quellensteuer fällig – und die ist Kantonsabhängig. Du bekommst nach der Auszahlung irgendwann eine Rechnung von der Schweizer Steuerbehörde und die musst du erst einmal bezahlen. Du kannst diesen Betrag aber zurückfordern, sobald du in Deutschland Steuern bezahlt hast. Das musst du natürlich beantragen und nachweisen.
In Deutschland hängt die steuerliche Belastung nun davon ab, wie hoch der Betrag ist der aus dem obligatorischen Anteil deiner Pensionskassenbeiträge stammt und wie hoch der Betrag aus dem überobligatorischen Teil ist. Denn beide Teile werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Um den Überblick zu behalten, wird das Ganze später noch einmal übersichtlich in einer Tabelle dargestellt.
Der obligatorische Teil besteht aus Pflichtbeiträgen, die du und dein Arbeitgeber für deine Altersvorsorge zahlen. Dieser Teil wird also letztlich wie eine gesetzliche Rente aus Deutschland behandelt. Nach Abzug des Grundfreibetrages muss der Betrag mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Und jetzt gibt es noch etwas zu beachten: Wir befinden uns derzeit in einer stufenweisen Anpassung. Das liegt daran, dass der deutsche Staat im Jahr 2005 die Besteuerung von Altersrenten neu geregelt hat. Diese Neuregelung muss nun schrittweise umgesetzt werden. Dass alles (oberhalb des Freibetrags) voll versteuert werden muss, gilt erst ab einem Renteneintritt ab 2040. Bei einem früheren Renteneintritt, also vor 2040, gilt noch eine prozentuale Besteuerung des Restbetrags. Und in deinem jetzigen Fall geht es eben nicht um die Besteuerung der Rente, sondern um die Auszahlung aus der Pensionskasse. Aber steuerlich wird das Ganze genau gleichbehandelt. So weit, so unklar. Deshalb zeigen wir dir das Ganze noch einmal an einem Beispiel:
Wenn du im Jahr 2023 Geld aus der PK beziehen möchtest, werden 83 Prozent des Betrages aus dem Obligatorium mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2040 erhöht sich dieser Prozentsatz jedes Jahr um 1%. Das heißt, wenn du das Geld im Jahr 2024 beziehst, werden 84% des Betrags besteuert, im Jahr 2025 bereits 85% usw. Bis im Jahr 2040 die 100% erreicht sind. Wenn du das Geld also nach 2040 beziehst, dann kannst du den Grundfreibetrag abziehen (der sich aber jedes Jahr ändern kann) und der ganze Rest ist dann steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.
Der überobligatorische Teil deiner Pensionskasse besteht aus Beiträgen, die du und dein Arbeitgeber freiwillig geleistet haben. Der deutsche Staat behandelt diesen Betrag daher steuerlich wie eine private Rentenversicherung. Nun kommt es darauf an, ob du vor oder nach 2005 in eine Schweizer Pensionskasse eingetreten bist. Wenn du vor dem 1.1.2005 beigetreten bist, ist die Auszahlung des überobligatorischen Teils noch vollständig steuerfrei. Bist du ab dem 1.1.2005 eingetreten, dann gibt es 2 verschiedene Szenarien: Bist du zum Zeitpunkt der Auszahlung mehr als 12 Jahre bei deiner Pensionskasse und älter als 62 Jahre*, dann wird die Hälfte deiner Erträge (also Auszahlungsbetrag - Einzahlungsbetrag = Erträge) mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Das nennt man Halbeinkünfteverfahren. Treffen diese Voraussetzungen auf dich nicht zu, d.h. bist du bei der Auszahlung jünger als 62 Jahre oder warst du noch keine 12 Jahre in einer Pensionskasse, dann unterliegen die Erträge (also Auszahlungsbetrag - Einzahlungsbetrag = Erträge) der Abgeltungsteuer von 25 % (ggf. zuzüglich Soli und Kirchensteuer). Es sei denn, dein persönlicher Steuersatz ist niedriger als die 25%, dann kannst du eine sogenannte Günstigerprüfung durchführen lassen. Keine Sorge, wir zeigen dir das Ganze noch einmal anschaulich in einer Tabelle - sonst blickt ja keiner durch.
*Für Verträge, die nach 2012 abgeschlossen werden. Davor gilt ein Mindestalter von 60 Jahren und 12 Beitragsjahren.