Anna und Josephine

Die zweite Säule: deine betriebliche Rente aus der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

Die 2. Säule ist kapitalgedeckt. Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber sparst du für dich an. 
Wenn du mehr als 22.050 CHF verdienst und AHV-versichert bist, muss dich dein Arbeitgeber versichern.
Obligatorisch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge. Überobligatorisch sind freiwillige Beiträge.
Lass uns gemeinsam einen Blick auf die betriebliche Altersvorsorge, die 2. Säule, werfen. Da die 1. Säule des Schweizer Rentensystems nur der Existenzsicherung dient, hat die 2. Säule zum Ziel, dass du deinen Lebensstandard im Alter halten kannst.
Zusammen mit der AHV Rente, soll dieser zweite Baustein dafür sorgen, dass dir am Ende rund 60% deines letzten Lohns als Rente ausbezahlt werden. Zumindest ist das das Ziel. Um den Lebensstandard während der Rente halten zu können, geht man aber davon aus, dass man rund 80% des letzten Lohns benötigt. 
Write your awesome label here.

Wie funktioniert die zweite Säule?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der 2. Säule um eine Betriebsrente. Im Grunde sparst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber Geld an, welches dir beim Renteneintritt dann monatlich ausgezahlt werden soll. Dein Arbeitgeber zahlt hierbei mindestens die Hälfte der Beiträge.

Hieraus ergibt sich der wichtigste Unterschied zur Säule 1: Die 2. Säule ist „kapitalgedeckt“ und nicht „umlagefinanziert“. Was das genau bedeutet? Die Rentenzahlungen werden nicht, wie bei der staatlichen Rente, durch die aktuellen Einzahler:innen finanziert, sondern jede:r spart bis zum Renteneintritt für sich selbst Kapital an und bekommt das Ersparte später als Rente monatlich ausbezahlt. Deine Beiträge hierzu werden dir monatlich direkt von deinem Bruttolohn abgezogen. Dein Arbeitgeber muss ebenfalls monatliche Beiträge für dich leisten. 

Gibt es da einen Haken?

Das klingt erstmal sehr gut und in sich stimmig. Aber auch hier macht sich der demografische Wandel und das Niedrigzinsniveau bemerkbar. Dadurch, dass wir immer älter werden, reichen die angesparten Beträge meistens nicht mehr aus, um eine lebenslange Rente zu finanzieren. Was passiert also? Auch hier wird deshalb immer öfter auf das Geld zurückgegriffen, das von den aktuellen Einzahler:innen kommt, also eigentlich angespart werden sollte. Das widerspricht dem System fundamental und zeigt auch hier wie reformbedürftig das Ganze ist.
Write your awesome label here.

Bezahle ich automatisch in eine Pensionskasse ein?

Write your awesome label here.

Obligatorium und Überobligatorium

Diese beiden Begriffe haben wir schon oft gehört und eigentlich ist es ganz einfach: Obligatorisch sind alle Einzahlungen in deine Pensionskasse, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Überobligatorisch sind die Beiträge, die du und dein Arbeitgeber freiwillig zusätzlich in deine Pensionskasse einzahlen.

Obligatorium = gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungen
Überobligatorium = Freiwillige Einzahlungen
Wie hoch die überobligatorischen Einzahlungen sind, hängt vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Du kannst darauf nur bedingt Einfluss nehmen. Wenn du eine neue Stelle antrittst, bist du automatisch an das Pensionskassenreglement deiner Firma gebunden. Überobligatorische Beiträge sind durchaus üblich und je nach Höhe dieser zusätzlichen Beiträge kannst du ohne eigenes Zutun besser oder schlechter abgesichert sein.
Auch bei der steuerlichen Behandlung in Deutschland wird zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium unterschieden. Das Thema ist komplex und wird daher in einem eigenen Artikel behandelt.

Das könnte dich auch interessieren

Created with