Zweite Säule

Die zweite Säule: Deine betriebliche Rente aus der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

Wie funktioniert die 2. Säule?

Die 2. Säule ist kapitalgedeckt. Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber sparst du für dich an.

Bezahle ich automatisch in die Pensionskasse ein?

Wenn du mehr als 22.050 CHF verdienst und AHV-versichert bist, muss dich dein Arbeitgeber versichern.

Obligatorium und Überobligatorium

Obligatorisch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge. Überobligatorisch sind freiwillige Beiträge.

Lass uns gemeinsam einen Blick auf die betriebliche Altersvorsorge, die 2. Säule, werfen. Da die 1. Säule des Schweizer Rentensystems nur der Existenzsicherung dient, hat die 2. Säule zum Ziel, dass du deinen Lebensstandard im Alter halten kannst.
Zusammen mit der AHV Rente, soll dieser zweite Baustein dafür sorgen, dass dir am Ende rund 60% deines letzten Lohns als Rente ausbezahlt werden. Zumindest ist das das Ziel. Um den Lebensstandard während der Rente halten zu können, geht man aber davon aus, dass man rund 80% des letzten Lohns benötigt.

Zweite Säule
Zweite Säule

Wie funktioniert die zweite Säule?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der 2. Säule um eine Betriebsrente. Im Grunde sparst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber Geld an, welches dir beim Renteneintritt dann monatlich ausgezahlt werden soll. Dein Arbeitgeber zahlt hierbei mindestens die Hälfte der Beiträge.

Hieraus ergibt sich der wichtigste Unterschied zur Säule 1: Die 2. Säule ist „kapitalgedeckt“ und nicht „umlagefinanziert“. Was das genau bedeutet? Die Rentenzahlungen werden nicht, wie bei der staatlichen Rente, durch die aktuellen Einzahler:innen finanziert, sondern jede:r spart bis zum Renteneintritt für sich selbst Kapital an und bekommt das Ersparte später als Rente monatlich ausbezahlt. Deine Beiträge hierzu werden dir monatlich direkt von deinem Bruttolohn abgezogen. Dein Arbeitgeber muss ebenfalls monatliche Beiträge für dich leisten. 

Gibt es da einen Haken?

Das klingt erstmal sehr gut und in sich stimmig. Aber auch hier macht sich der demografische Wandel und das Niedrigzinsniveau bemerkbar. Dadurch, dass wir immer älter werden, reichen die angesparten Beträge meistens nicht mehr aus, um eine lebenslange Rente zu finanzieren. Was passiert also? Auch hier wird deshalb immer öfter auf das Geld zurückgegriffen, das von den aktuellen Einzahler:innen kommt, also eigentlich angespart werden sollte. Das widerspricht dem System fundamental und zeigt auch hier wie reformbedürftig das Ganze ist.

Zweite Säule

Bezahle ich automatisch in eine Pensionskasse ein?

Die berufliche Vorsorge ist wie die AHV eine Pflichtversicherung. In der Schweiz wird hier immer das Wort „obligatorisch“ verwendet. Dein Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, dich zu versichern. Üblich sind eigene betriebliche Pensionskassen (PK) oder andere Vorsorgeeinrichtungen wie Sammelstiftungen. Jede Vorsorgeeinrichtung hat ihre eigenen Regeln. Dein Arbeitgeber sollte dich immer über seine eigenen Regeln informieren, sobald du in die jeweilige Vorsorgeeinrichtung eintrittst. Wenn du nicht informiert wurdest oder dich nicht mehr daran erinnerst, ist es an der Zeit, dir das Reglement zu besorgen und durchzulesen. Denn es gibt gravierende Unterschiede. Diese Unterschiede haben einen direkten Einfluss auf die Höhe deiner Rente aus der 2. Säule und darauf, wie gut du am Ende abgesichert bist. Die verschiedenen Modelle und Möglichkeiten erklären wir dir in unseren nächsten Artikeln.
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Jetzt macht es Sinn, einen Blick in das Reglement deiner PK zu werfen. Wenn du aus dem Reglement nicht schlau wirst, frage am besten direkt bei deiner PK nach, wie sich deine spätere Rente genau zusammensetzt. Mittlerweile wenden über 90% der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen das Beitragsprimat an.

An dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis: Wenn du innerhalb der Schweiz die Stelle wechselst, wird dein Pensionskassenguthaben einfach an die Vorsorgeeinrichtung deines neuen Arbeitgebers überwiesen. Für dich gilt dann das PK-Reglement deines neuen Arbeitgebers.

Zweite Säule

Obligatorium und Überobligatorium

Diese beiden Begriffe haben wir schon oft gehört und eigentlich ist es ganz einfach: Obligatorisch sind alle Einzahlungen in deine Pensionskasse, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Überobligatorisch sind die Beiträge, die du und dein Arbeitgeber freiwillig zusätzlich in deine Pensionskasse einzahlen.

Obligatorium = gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungen

Überobligatorium = Freiwillige Einzahlungen

Wie hoch die überobligatorischen Einzahlungen sind, hängt vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Du kannst darauf nur bedingt Einfluss nehmen. Wenn du eine neue Stelle antrittst, bist du automatisch an das Pensionskassenreglement deiner Firma gebunden. Überobligatorische Beiträge sind durchaus üblich und je nach Höhe dieser zusätzlichen Beiträge kannst du ohne eigenes Zutun besser oder schlechter abgesichert sein.

Auch bei der steuerlichen Behandlung in Deutschland wird zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium unterschieden. Das Thema ist komplex und wird daher in einem eigenen Artikel behandelt.

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